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Nur Blizzard Entertainment oder seine Lizenznehmer haben das Recht, als Host von World of Warcraft zu fungieren. Dementsprechend dürfen Sie weder als Spielleiter (Host) fungieren, noch Dienste anbieten, die der Initiierung von Spielen dienen, noch Kommunikationsprotokolle abfangen, emulieren oder weiterleiten, die von Blizzard Entertainment als Teil von World of Warcraft genutzt werden, unabhängig davon, welche Methoden dabei zur Anwendung kommen. Zu diesen untersagten Methoden gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Emulation von Protokollen, Rückentwicklung oder Modifizierung von World of Warcraft, das Hinzufügen von Komponenten zu World of Warcraft oder die Benutzung von Hilfsprogrammen, die gestatten, als Host von World of Warcraft zu fungieren.
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »virtualmarc« (23.08.2010, 23:07)
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World of Warcraft: Privatserverbetreiber muss 88 Mio. Dollar zahlen
Wer jetzt glaubt, Blizzard suche nach neuen Einnahmequellen für seine Spielentwicklung, der irrt. Ein amerikanischer Privatserverbetreiber ist am 10.August vom “California Central District Court” zu dieser astronomischen Summe verdonnert worden, weil er illegalerweise, einen World of Warcraft Privatserver am Start hatte. ...